Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Nuthetal haben die Ortsbeiräte für ihre Ortsteile einige wenige Entscheidungsrechte: § 9 – Bildung von Ortsteilen (4) Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufender Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf) handelt, entscheiden die Ortsbeiräte bzw. Ortsvorsteher