Wohnbebauung Agro-Gelände Saarmund
Bebauungsplan 29
Die agro Saarmund GmbH beabsichtigt, ihren 2,5 ha großen Betriebshof zwischen Gartenweg und Straße Zur Agro in ein Wohngebiet umzuwandeln.
Auf einer Nettobaufläche von 21.760m² können bei Bebauung mit 3 Vollgeschossen bis zu 250 Wohnungen a 60m² entstehen. 500 bis 700 Neusaarmunder ergänzen bald die bereits jetzt im Bau befindlichen 144 Wohnungen am Nahkauf und in der Weinbergstraße.
Gibt das Saarmunds Infrastruktur her? Reichen die Kitaplätze, die medizinische Versorgung, die Sport-und Kulturmöglichkeiten, die Parkflächen und Versorgungsleitungen?
Vom 22. August bis zum 23. September 2022 lagen die Planungen im Gemeindeamt aus.
Neben den beteiligten Behörden haben 15 Bürger, darunter u.a. der Nachhaltigkeitsbeirat Nuthetal ihre Bedenken und Änderungsvorschläge geäußert und begründet, leider ohne vom Investor berücksichtigt zu werden. Lediglich eine Verbesserung im Gartenweg konnte am Ende erzielt werden. Die vier Baufelder dort dürfen nur zweigeschossig bebaut werden.

Was genau ist geplant?
Rot: Gesamtfläche B-Plan
Blaue Rechtecke: Baufelder für Einzelhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser.
Gelbe Schraffur: öffentliche Verkehrsfläche
WA1 – WA2 – WA3: Unterschiedliche Bebauungsvorgaben
WA 2 – 2. Bereich im Allgemeinen Wohngebiet
2 Wo – Zwei Wohnungen je Hauseinheit-in die ca. 22m langen Baufelder passen bis zu 5 Hauseinheiten
III – 3 Vollgeschosse
0,3 – Grundflächenzahl 30% der Gesamtgrundstücksfläche darf überbaut werden, für Nebenanlagen (Parkflächen, Terassen, Wege, Schuppen) können noch einmal 15% versiegelt werden
O – Offene Bebauung – die Hausgruppen haben einen seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze
DH– nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig
TH 8,00 – Traufhöhe (Dachrinnenhöhe) max. 8m über Gelände
FH 11,50m – Firsthöhe 11,50m
SD/WD – Satteldächer oder Walmdächer vorgeschrieben mit einer Dachneigung von 20-45°
Im WA2 –Gebiet am Gartenweg können also in einem Baufeld bis zu 5 Reihenhäuser entstehen, jede Hauseinheit darf max. 2 Wohnungen enthalten. Theoretisch besteht also Baurecht für 10 Wohnungen in einem dieser Baufelder. Dafür müssten 15 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese sind ohne Tiefgarage nicht errichtbar.
Maximal 9 Parkplätze passen vor die einzelnen Hauseinheiten.
Folgende Haustypen sind in den Bereichen WA1-3 geplant.

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Der größte Teil der geplanten Wohnungen ist ausschließlich über die Straße „Zur Agro“ zu erreichen.
Die Straße verfügt zur Zeit über eine befestigte Breite von 5,0m und eine Entwässerungsmulde. Sollte zukünftig eine Verbreiterung auf 5,50m erforderlich sein, um einen Begegnungsfall LKW-PKW zu gewährleisten oder für die vielen zukünftigen Kinder und Senioren ggf. ein Gehweg hergestellt werden, werden die Anwohner erneut zur Kasse gebeten. (Antwort der Gemeinde: „Gemäß Erschließungsbeitragssatzung wird der grundhafte Straßenbau zu 90% auf die Anlieger umgelegt.
https://politik.nuthetal.de/ti-ortsteile/listen/Beleg_p202232A18DC89F89338B1AABD3D247452AB5.pdf)
Die Straße Gartenweg ist insgesamt nur etwa 6m breit. Zukünftig könnte sie Zufahrt für bis zu 50 Wohnungen sein – z.Z. sind es zehn. Im B-Plan müsste zwingend Bauland für die Verbreiterung eingeplant werden, sollen hier nicht später Einbahnstraßenregelung und Parkverbote vorprogrammiert sein. Eine Umlage der Kosten auf die Anlieger ist hier ebenfalls angedacht s.o.- Protokoll Ortsbeiratssitzung 22.06.2022.
Im geplanten Ortsteil, der einwohnerzahlmäßig größer als Nudow sein könnte, sind keine öffentlichen Flächen außer der acht Meter breiten Erschließungsstraße geplant. Die Spielplätze Saarmunds sind ausreichend – so die Begründung. Außerhalb des B-Planes würde der Investor eine 2000m² große Fläche im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet zur Verfügung stellen als Platz der Begegnung für neue und alte Saarmunder incl. öffentlicher Spielplatz. Die Maßnahme soll in einem späteren Städtebaulichen Vertrag „verbindlich vertraglich geregelt werden“. Anmerkung: Momentan findet die Gemeinde leider keinen Platz für das Bürgerhaushaltsprojekt Jugendpavillon, weil alle gewünschten Flächen im LSG liegen.
Aus dem Bericht über die Erstellung einer quantitativen Kita,- Grundschul- und Hortprognose, die die Gemeinde Nuthetal im Frühjahr 2022 vorgestellt hat, geht hervor (S.17), dass schon 2024 die Anzahl der Kita-Plätze in Saarmund nicht mehr reichen werden.
Da Rehbrücke genügend Kapazitäten hat, sieht die Gemeinde keinerlei Handlungsbedarf, über Erweiterungen und Kostenbeteiligungen nachzudenken.
https://politik.nuthetal.de/ti-gemeinde/listen/Anlage_b202274ED0DD29BD297E5987D1C8BFE5DD34F.pdf
In der Grundschule, die als Ganztagsschule mit 170 Kindern gut zurecht kommt, sieht man ebenfalls keinen Handlungsbedarf, weil hier ja angeblich 336 Schüler unterrichtet werden könnten – in den vorhandenen 11 Klassenräumen je 30 -31 Kinder.
Seit dem Jahr 2018 zahlt die Gemeinde Nuthetal Strafen für erhöhte Einleitmengen in die Kläranlage Stahnsdorf. Während dies 2018 noch 40.000€ waren, hat sich die Summe bis 2021 auf 70.000€ im Jahr erhöht. Als Grund für die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mengen werden Starkniederschläge angegeben, die als Fremdwasser in die Kanalisation gelangen. Ggf. haben die beiden Verbandsgemeinden des WAZV Mittelgraben Nuthetal und Michendorf durch die Bautätigkeit der letzten Jahre aber bereits ihre vereinbarte Einleitmenge bei Trockenwetter erreicht. Hier sollte unbedingt eine entsprechende Prüfung erfolgen, damit der Investor ggf. an den Folgekosten beteiligt werden kann.
Für den Ausgleich der 72 zu fällenden Bäume plant der Investor eine ein Meter breite zweireihige 450m lange Landschaftshecke auf den Privatgrundstücken. In diese sind drei Ulmen zu integrieren. Daneben ist die Pflanzung von 87 Bäumen beidseitig der geplanten Erschließungsstraßen auf den Grundstücken geplant, um die Versiegelung auszugleichen. Im Gartenweg und der Straße zur Agro soll die Pflanzung einseitig erfolgen.
Der Investor hält die Vorgabe für zukünftige Bauherren – je angefangene 250m² Bauland einen Baum zu pflanzen, für ausreichend. Eine Festsetzung von Pflanzstandorten erachtet er als überflüssig.
Als geeignete Maßnahme zur Regenwasserspeicherung gibt er an, vollversiegelte Oberflächenversiegelungen einschränken zu wollen.



